Die Leistungen
Waldbrandversicherung
Haftpflichtversicherung
Für alle Privatwaldbesitzer wurde über den Waldbauernverband ein Sammelvertrag bei der Provinzial für eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Jedes Mitglied ist hier automatisch mit seinen bei der FBG gemeldeten Flächen (bis 10 Hektar) gelistet und versichert. Die Kosten sind im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Versichert sind insbesondere:
- Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
- Umweltschäden nach Umwelthaftungs- und Umweltschadensgesetz sowie Bundesbodenschutzgesetz
- Holzfäller- oder Rückearbeiten
Bitte bedenken Sie, dass nur die bei der FBG gemeldeten Flächen:
- einem Versicherungsschutz unterliegen
- eine forstliche Förderung erhalten
- die 80% Förderung der Beförsterungskosten erhalten.
PEFC
Waldbewertung
Oftmals werden wir gefragt, wie viel die Waldparzellen, die ein Waldeigentümer oder eine Waldeigentümerin besitzt, wert sind. Meist geht es bei dieser Frage um Ankaufs- oder Verkaufsabsichten. Um negative Folgen von nur groben Schätzungen zu vermeiden, sollte der Wert einer Parzelle fachmännisch festgestellt werden.
Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft bietet hier im Rahmen der Einzelleistungen Waldwertschätzungen an, die sich an den Waldbewertungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren. Unser Revierleiter, Herr Mario Muß, nimmt anhand eines Formulars die notwendigen Bestandesdaten auf. Bei FBG-Mitgliedern orientiert man sich im Regelfall an den Daten der Forsteinrichtung und aktualisiert diese. Bei Nichtmitgliedern erfolgt eine vollständige Neuaufnahme des Waldbestandes. Im Forstamt werden diese Erhebungen dann mit den Euro-Werten der jährlich aktualisierten Waldbewertungsrichtlinie berechnet. Damit ergibt sich der Wert des Aufwuchses.
Hinzuaddiert wird ein Betrag für den Bodenwert, der über den Gutachterausschuss beim Rhein-Sieg-Kreis ermittelt wird. Der Wert liegt im Durchschnitt bei 0,40 € je Quadratmeter. Die Zusammenstellung aus Aufwuchs- und Bodenwert ergibt eine gute Basis, mit der in Verkaufsverhandlungen eingestiegen werden kann.
Die abschließende Tabelle mit der Bewertung wird mit einem Schreiben, aus dem auch etwaige Besonderheiten hervorgehen, dem Waldbesitzer geschickt. Diese Arbeit wird seitens des Forstamtes mit einem Stundensatz in Höhe des jeweils gültigen Entgeltsatzes zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei normalen Bestandesverhältnissen sind für die Außenaufnahmen sowie die abschließende Bewertung ca. 3 Stunden zu kalkulieren. Dies ist ein mittlerer Erfahrungswert, der nach oben und unten abweichen kann.
Bei Interesse an dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung unter post@fbg-wahlscheid-lohmar.de. Wir stellen den Kontakt zum Förster gerne her.