Die Aufgaben

Die FBG übernimmt bzw vermittelt folgende Aufgaben, die als Klein-Privatwaldbesitzer nicht ausgeführt werden können:

Holzeinschläge

Vermittlung Holzverkäufe

Flächenräumung

Aufforstungen

Kultur- und Bestandespflege

Bereitstellung von Hölzern für die Submission

Pflanzenbestellungen

Sammelverträge für Waldbrand- und Haftpflichtversicherung

Einsatz von Unternehmern zur Holzernte

Beantragung von Fördermitteln

Beantragung von Verteilung der bewilligten Beihilfen des Landes an die Waldbesitzer

Weiterbildung der Waldbesitzer durch Lehrgänge, Waldbegänge oder Lehrfahrten